Ein Auto mit Unfallschaden ist beim Verkauf weniger wert – auch wenn es perfekt repariert wurde. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Nach einem unverschuldeten Unfall muss ihn die gegnerische Versicherung ersetzen. Viele Geschädigte bekommen ihn trotzdem nicht, weil er nie berechnet wurde.
Warum verliert ein repariertes Auto an Wert?
Beim Verkauf müssen Sie einen Unfallschaden angeben. Käufer zahlen für einen Unfallwagen spürbar weniger, selbst wenn technisch alles in Ordnung ist. Genau diesen Unterschied gleicht die Wertminderung aus.
Wovon hängt die Höhe ab?
- Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
- Art und Umfang des Schadens, zum Beispiel ob tragende Teile betroffen sind
- Höhe der Reparaturkosten
- Vorschäden
- Wiederbeschaffungswert und Nachfrage am Markt
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Auch ältere Fahrzeuge können noch eine Wertminderung haben.
Wichtig: Nur mit Gutachten
Die Wertminderung wird im Kfz-Gutachten berechnet. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält sie nicht. Wer auf ein Gutachten verzichtet, verzichtet oft auch auf dieses Geld. Bei einem Kaskoschaden mit der eigenen Versicherung wird die Wertminderung in der Regel nicht erstattet.
Wir holen heraus, was Ihnen zusteht
In meinem Gutachten wird die Wertminderung immer geprüft und berechnet. Sie erhalten es innerhalb von 24 Stunden, mein Partneranwalt setzt den Betrag auf Wunsch bei der Versicherung durch.
Kfz-Sachverständiger Uzmay – Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Recklinghausen – 0176 61763314
Lesen Sie auch: Freie Gutachterwahl – Sie entscheiden, wer Ihr Auto begutachtet

