Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Ihren Kfz-Gutachter selbst wählen. Die Kosten dafür trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Viele Geschädigte wissen das nicht – und verschenken dadurch Geld.
Warum ruft die Versicherung so schnell an?
Oft meldet sich die gegnerische Versicherung kurz nach dem Unfall und bietet an, „alles zu regeln“, inklusive eigenem Gutachter. Das klingt bequem. Doch dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Sie sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Was ein unabhängiges Gutachten für Sie festhält
- Reparaturkosten nach den Preisen einer Fachwerkstatt
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagendauer
- Wiederbeschaffungs- und Restwert bei einem Totalschaden
- Fotos und Beweise für eine spätere Auseinandersetzung
Wann gilt die freie Wahl?
Die freie Gutachterwahl gilt bei Haftpflichtschäden, also wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Bei kleinen Schäden, meist unter etwa 750 Euro, reicht oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Haben Sie eine Mitschuld, werden die Kosten anteilig übernommen.
Anders ist es bei einem Kaskoschaden mit Ihrer eigenen Versicherung: Hier bestimmt häufig die Versicherung den Gutachter. Werfen Sie einen Blick in Ihre Vertragsbedingungen.
Ihr unabhängiger Gutachter im Ruhrgebiet
Ich arbeite ausschließlich in Ihrem Auftrag. Ihr Gutachten liegt innerhalb von 24 Stunden vor, mein Partneranwalt setzt Ihre Ansprüche auf Wunsch gegenüber der Versicherung durch.
Kfz-Sachverständiger Uzmay – Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Recklinghausen – 0176 61763314
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