Auto steht nach einem Unfall zur Reparatur in der Werkstatt

Nutzungsausfall: Entschädigung, solange Ihr Auto steht

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, erhalten Sie Nutzungsausfall. Das ist eine Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Auto nicht nutzen können. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss sie zahlen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Sie haben die Wahl: Entweder nehmen Sie einen Mietwagen, oder Sie verzichten darauf und erhalten Nutzungsausfall. Beides zusammen gibt es nicht. Wer auf einen Zweitwagen, Bus und Bahn oder das Fahrrad ausweichen kann, fährt mit dem Nutzungsausfall oft gut.

Wie hoch ist der Nutzungsausfall?

Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeug. Jedes Auto ist in einer anerkannten Tabelle einer Gruppe mit festem Tagessatz zugeordnet – vom Kleinwagen bis zur Oberklasse. Die Spanne reicht etwa von 23 bis 175 Euro pro Tag.

Für wie viele Tage?

Maßgeblich ist die Reparaturdauer, die der Gutachter im Gutachten festlegt. Bei einem Totalschaden zählt die Zeit, bis ein Ersatzfahrzeug beschafft ist. Hinzu kommt eine angemessene Zeit für Gutachten und Entscheidung. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Auto in dieser Zeit auch wirklich genutzt hätten.

Darum ist das Gutachten entscheidend

Ohne Gutachten fehlen der Tagessatz und die Reparaturdauer – und damit die Grundlage für Ihren Anspruch. In meinem Gutachten sind beide Angaben enthalten. Sie erhalten es innerhalb von 24 Stunden, mein Partneranwalt kümmert sich auf Wunsch um die Auszahlung.

Kfz-Sachverständiger Uzmay – Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Recklinghausen – 0176 61763314

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